KochEN im Neunten.

Wie Sie es immer schon wollten

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kochstudio 9 KG

Das Kochstudio "Ofen und Heinrich" der Kochstudio 9 KG (im Folgenden "Vermieter" genannt) steht für Feiern, Veranstaltungen und ähnliche Anlässe zur exklusiven Anmietung zur Verfügung.

BUCHUNG:
Bei Buchungsanfragen kann der Vermieter auf Wunsch eine vorläufige Reservierung vornehmen, die für drei Tage gültig und für beide Seiten unverbindlich ist.
Die verbindliche Buchung des Kochstudios erfolgt durch die Bezahlung des in der Anzahlungsrechnung ausgewiesenen Mietbetrags.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zwei Monate vor dem gebuchten Veranstaltungstermin möglich und muss schriftlich erfolgen.
Für Stornierungen im Zeitraum von 30 bis 60 Tagen vor der Veranstaltung fallen Stornokosten in Höhe von 50 % des Mietbetrags an. Bei Stornierungen, die weniger als 30 Tage vor dem gebuchten Termin erfolgen, werden 100 % des Mietbetrags berechnet.
Bei Nichtinanspruchnahme des gebuchten Zeitraums erfolgt keine Rückerstattung des Mietbetrags.Sollte das Kochstudio aufgrund technischer Gebrechen oder vergleichbarer Umstände nicht nutzbar sein, wird der bezahlte Mietbetrag vollständig zurückerstattet.Weitere Haftungen des Vermieters sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor der Nutzung eine Kaution in Höhe von 500 Euro vom Vertragspartner zu verlangen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Kochstudios sowie des Schlüssels wird die Kaution spätestens fünf Werktage nach der Nutzung abgerechnet.

SCHLÜSSELKAUTION:
Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor der Nutzung eine Kaution in Höhe von 500 Euro vom Vertragspartner zu verlangen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Kochstudios sowie des Schlüssels wird die Kaution spätestens fünf Werktage nach der Nutzung abgerechnet.

MIETE & NUTZUNG:
Die Miete umfasst die Nutzung des Kochstudios sowie dessen Einrichtung und Ausstattung für den gebuchten Zeitraum.Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Untervermietung ist nicht gestattet. Es ist sicherzustellen, dass sämtliche bereitgestellte Einrichtungen und Ausstattungen ausschließlich zweckentsprechend verwendet werden.
Die Mietkosten decken nicht die Wiederherstellungskosten für Schäden oder eine erforderliche Zusatzreinigung aufgrund unsachgemäßer Nutzung ab.
Das Kochstudio der Vermieter wird in ordnungsgemäßem und funktionstüchtigem Zustand übergeben. Durch die Übernahme bestätigt der Vertragspartner diesen Zustand.
Mängel oder Schäden am Lokal sind unverzüglich zu melden.Für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Schadensmeldung entstehen, haftet der Vertragspartner.
Für Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.

HAUSORDNUNG:
Da sich das Kochstudio in einem Wohngebiet befindet, sind die Nutzer und deren Gäste verpflichtet, die jeweils gültige und übergebene Hausordnung einzuhalten.Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Nutzer und Gäste ohne Abmahnung und ohne Rückerstattung der Miet- oder Kautionsbeträge des Kochstudios verwiesen werden.
Nach 22:00 Uhr ist die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten, wozu das Schließen von Fenstern, das Reduzieren der Musiklautstärke und das Vermeiden von Lärm vor dem Gebäude gehören.Bei Verstößen gegen diese Regelung können polizeiliche Einsätze, anwaltliche Schreiben oder eine Kündigung des Mietverhältnisses folgen, wobei die Kosten hierfür vom Veranstalter getragen werden.

HAFTUNG:
Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Dies schließt Schäden an der Ausstattung, Geräten, Mobiliar und Inventar ein, ebenso wie außergewöhnliche Abnutzungen oder Schäden, die durch Gäste verursacht werden. Ebenso umfasst die Haftung Schäden, die während des Auf- und Abbaus entstehen, sowie die Überschreitung der genehmigten Gästezahl.Der Vertragspartner haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe des Kochstudios und das Verschließen der Räumlichkeiten.Die Haftung ist mit der Höhe des tatsächlichen Schadens begrenzt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.Die Schlüsselkaution kann zur Schadensdeckung herangezogen werden. Der Vertragspartner haftet für sich selbst und seine Gäste gesamtschuldnerisch.

ANZUWENDENDES RECHT:
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Buchung, Miete und Nutzung des Kochstudios des Vermieters gilt österreichisches Recht. Zuständig ist das jeweilige Gericht am Betriebsstandort des Vermieters.

 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos